Covid19 – Informationen bezüglich der Fotokurse


Stand: 25.08.2021


Die 3-G Regel

Nach aktueller gesetzlicher Regelung gilt für die Fotokurse mit einem Indoor-Anteil die 3-G Regel, daher kann der Kurs derzeit ausschließlich für Genesene, Geimpfte und Getestete Personen besucht werden. Es ist somit bei Kursstart ein entsprechender Nachweis vorzuweisen.


Im Rahmen der bremischen Corona Verordnung und in Absprache mit dem Ordnungsamt Bremen ist es der Fotoschule weiterhin unter Auflagen erlaubt Fotokurse für Gruppen anzubieten. Es gelten im Speziellen die Vorschriften des §7 Veranstaltungen, speziell die Absätze 5 und 6.

Hier finden Sie die vorrübergehenden Vorraussetzugen, Regeln und das Hygienekonzept für die Teilnahme an den Fotokursen. Sobald sich die Verordnung bzw. die Regelungen des Ordnungsamtes ändern, werde ich diese Seite aktualisieren und entsprechende Regelungen anpassen.


Bitte lesen Sie daher, die folgenden Regeln und Auflagen sorgfältig durch, bevor Sie einen entsprechenden Kurs buchen.


Teilnehmerzahl – Kleingruppen

Um den Abstand der Teilnehmer innerhalb des Seminarraums der Fotoschule gewährleisten zu können, werden die Innenraum-Kurse vorrübergehend auf maximal 6 Teilnehmer pro Kurstermin begrenzt. Die Innenraum Kurse finden also bis auf weiteres mit einer reduzierten maximalen Teilnehmerzahl statt.
Die reinen Outdoorkurse (z.B. Motivjagd und Bremen bei Nacht), sind auch mit einer größeren Teilnehmerzahl genehmigt, hier gilt – wie auch schon zuvor – eine maximale Teilnehmerzahl von 8 Personen.

Um weiterhin allen Kursinteressierten die Möglichkeit zu geben an einem Fotokurs teilnehmen zu können, verzichtet die Fotoschule – trotz geringerer Teilnehmerzahlen – auf eine Erhöhung der Kursgebühren.


Die Preise bleiben weiterhin stabil!


Allgemeine Vorraussetzungen

Es gelten weiterhin die in den Kursbeschreibungen genannten Vorraussetzungen des jeweiligen Fotokurses, allerdings können derzeit keine Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden. Alle Teilnehmer dürfen ausschließlich mit ihrer eigenen Kameratechnik oder sonstiger Hardware arbeiten.

Abstand & Mund-Nasen-Schutz

Nach Auflage des Bremer Ordnungsamtes unter Berufung auf §17 Aus-, Fort-, Weiterbildungsstätten, der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, sind die Kursteilnehmer innerhalb des Fachraums von der Pflicht des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes entbunden. Die Teilnehmer müssen somit während des Kurses keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Bei den Outdoor-Anteilen der Fotokurse oder auch bei den reinen Outdoor-Kursen, sollte der Mindestabstand von 1,5m nach Möglichkeit eingehalten werden. Es gilt die Regelung nach § 1 Abstandsgebot:

„Außerhalb der eigenen Wohnung nebst dem umfriedeten Besitztum ist, soweit möglich, ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. […]“

Der Kursleiter kann diesen Abstand für Erklärungen kurzzeitig unterschreiten (§1 Absatz 3) und wird dann selbstverständlich einen Mund-Nasen-Schutz tragen, so dass Erklärungen der Kameraeinstellungen, Hardwarebedinung, Menüführung, etc. weiterhin möglich sind.

Außerdem ist nach § 7 Veranstaltunge, bei Veranstaltungen von weniger als 250 Personen, auch eine Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5m zulässig, sofern während der Veranstaltung Sitzplätze eingenommen werden, was während der Indoor-Kursinhalte gegeben ist.


Weitere Hygienemaßnahmen

  • Beim Betreten der Räumlichkeiten, muss sich jeder Teilnehmer die Hände waschen und desinfizieren, Waschbecken und Desinfektionsmittel sind vorhanden.
  • Praktische Übungen innerhalb des Seminarraums finden entweder direkt am Platz des jeweiligen Teilnehmers, der jeweiligen Teilnehmerin statt oder werden in Einzelübungen mit entsprechendem Abstand zum Rest der Teilnehmer durchgeführt.
  • Während die Teilnehmer müssen innerhalb der Räumlichkeiten jeweils einen Mindestabstand von 1m einhalten, bei Teilnehmern aus einem Haushalt, muss dieser Abstand (gem. §1 der Coronaverordnung) nicht eingehalten werden. Teilnehmer aus einem Haushalt können somit auch direkt nebeneinander und zusammen sitzen.
  • Alle Flächen innerhalb der Fotoschule, insbesonder Tische, Stühle, sanitäre Einrichtungen, die von den Teilnehmern benutzt und berührt wurden, werden von der Fotoschule immer vor dem Begin des Kurses und nach Ende des jeweiligen Kurses desinfiziert.

Essen und Trinken

Die Fotoschule darf derzeit – anders als bisher üblich – keine Getränke zur Verfügung stellen, offene Lebensmittel sind während des Kurses nicht gestattet.
Die Teilnehmer können jedoch eigene Getränke in wieder verschließbaren Gefäßen mitbringen und diese auch während des Kurses trinken. Sie müssen jedoch nach dem Trinken wieder verschlossen und in die eigene Tasche gestellt werden und dürfen nicht auf dem Tisch abgestellt werden.


Mit der Reservierung es Kurses akzepieren Sie die genannten Auflagen und erklären sich damit einverstanden, diese Auflagen umzusetzen. Im Falle, dass sich ein Kursteilnehmer nicht an die Auflagen hält, muss die Fotoschule diesen leider von der Kursteilnahme ausschließen, im Fall eines Ausschlusses erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ich freue mich Sie bei einem meiner Kurse begrüßen zu dürfen.